Wie läuft die Wahl ab?

Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick über wesentliche Einzelheiten des Wahlverfahrens für die Kommunalwahlen 2009 geben:

Direktwahl des Bürgermeisters durch die Bürgerinnen und Bürger
Seit 1999 werden auch in Nordrhein-Westfalen die Bürgermeister(innen) direkt vom Volk gewählt. Als hauptamtlicher Bürgermeister sind sie Vorsitzender des Rates und gleichzeitig Chef der Stadtverwaltung. Die Amtszeit der ab 2009 neu gewählten BürgermeisterInnen wurde allerdings auf sechs Jahre verlängert, bisher entsprach sie mit fünf Jahren derjenigen des Rates. Das hat zur Folge, dass erst wieder in 30 Jahren Ratswahl- und Bürgermeisterwahl parallel stattfinden werden – wenn der Landtag nicht vorher den Bedenken vieler Kommunalpolitiker folgt und diese viel kritisierte Regelung wieder aufhebt.
In Brilon kandidieren auch 2009 wieder drei Bewerber(innen). Anders als bei den letzten beiden Wahlen fällt die Entscheidung aber in jedem Fall im ersten Wahlgang. Denn die bisher vorgesehene Stichwahl, falls keiner der Bewerber die absolute Mehrheit enthält, ist vom Landtag abgeschafft worden. 1999 wurde Franz Schrewe erst in der Stichwahl zum Bürgermeister gewählt.

Eine der Wahlen fällt aus
Normalerweise müsste 2009 auch der Landrat des Hochsauerlandkreises nach dem gleichen Verfahren bestimmt werden. Da aber Leikop (CDU) im Sommer 2005 nach wenigen Monaten Amtszeit zurücktrat, fand bereits im September 2005 eine Neuwahl des Landrats statt, gleichzeitig mit der Bundestagswahl. Die gewann Schneider (CDU) gegen Schult (SPD), Mühlenbein (FDP) und Loos (Grüne). Da diese Nachwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode und gleichzeitig für die nächste Amtsperiode gilt, findet 2009 im Hochsauerlandkreis keine Landratswahl statt. Das gleiche gilt übrigens im Nachbarkreis Soest.

Drei Stimmzettel
In kreisangehörigen Gemeinden wie in Brilon erhält jeder Wahlberechtigte diesmal drei Stimmzettel:

Stadtrat
Bürgermeister
Kreistag

Auf jedem Stimmzettel darf nicht mehr als ein Kreuz gemacht werden; die Stimmzettel werden getrennt ausgezählt und ausgewertet.

19 Wahlbezirke und 4 Listen
Der Briloner Rat wird auch künftig 39 Mitglieder haben. Von denen werden aber nur noch 38 bei der Gemeinderatswahl gewählt. In Brilon gibt es 19 Wahlbezirke, in denen jeweils der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt gewählt ist.
Maßgeblich für die Zusammensetzung des Rates ist aber die Gesamtzahl der Stimmen, die auf eine Liste entfallen. Für jede der voraussichtlich vier kandidierenden Listen werden dafür die Stimmen ihrer Kandidaten aus allen 19 Wahlbezirken zusammengezählt (näheres siehe unten).
Der gleichzeitig gewählte hauptamtliche Bürgermeister ist automatisch auch 39. stimmberechtigtes Ratsmitglied.

Rechenverfahren zur Ermittlung der Sitze
Früher wurden die Ratssitze nach dem sog. Höchstzahlverfahren ermittelt, das die großen Parteien begünstigt. Für den 1. Ratssitz einer Fraktion waren etwa doppelt so viele Stimmen notwendig wie für das 20. Mandat.
Seit 1999 wird ein Proportionalverfahren angewendet, das gerechter ist. Für die Kommunalwahl 2009 wurde es noch einmal geringfügig verändert.
Jeder Bürger hat nach wie vor eine Stimme. Damit wählt er einen Wahlkreisbewerber und gleichzeitig dessen Liste. Für die Verteilung der Sitze ist die Gesamtstimmenzahl einer Liste entscheidend. Für die Ermittlung der Anzahl unserer Ratssitze werden also die Stimmen aller 19 BBL-Direktbewerber zusammengezählt - ebenso auch für die anderen Listen. Danach wird ermittelt, wie viele der 38 zu verteilenden Sitze der BBL und den anderen Listen zustehen. Zunächst erhalten diejenigen Bewerber einen Sitz im Rat, die in ihrem Wahlbezirk direkt gewählt worden sind. Die restlichen Sitze werden mit den nicht direkt gewählten Listenkandidaten besetzt. Falls eine Gruppierung viele Direktmandate errungen hat, kann es vorkommen, dass keiner ihrer Listenkandidaten in den Rat einzieht.
Bei Kommunalwahlen gilt kein 5%-Mindeststimmenanteil mehr.

Wahlalter ab 16
Bei Kommunalwahlen dürfen auch schon die 16- und 17jährigen abstimmen. Gewählt werden darf man allerdings weiterhin erst ab 18 Jahre. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist außerdem, dass man seit mindestens 15 Tagen im Wahlgebiet seinen Hauptwohnsitz hat; diese „Sperrfrist“ wurde gegenüber den bisherigen Kommunalwahlen (3 Monate) erheblich verkürzt.

Stimmrecht für EU-Bürger
Die europäische Integration wirkt sich auch bei den Kommunalwahlen aus. Alle Bürger(innen) mit EU-Staatsangehörigkeit, die ihren Hauptwohnsitz in Brilon haben, dürfen mitstimmen. Nähere Informationen gibt es beim Wahlamt im „Amtshaus Thülen“ in der Briloner Bahnhofstraße.

 

 

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